14.08.2024
Antrag der Freien Wähler Lichtenfels auf Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrates Lichtenfels

Neben den Anträgen sind insbesondere die Anfragen der Stadtratsmitglieder maßgebliche Bestandteile der ehrenamtlichen Arbeit im Stadtrat. Oftmals entstammen diese Anfragen direkt aus der Bürgerschaft und werden dann vertrauensvoll an die Stadtratsmitglieder herangetragen mit der Bitte, diese dem Bürgermeister und der Stadtverwaltung im Rahmen einer Stadtratssitzung vorzubringen. Anfragen können meist vorab schriftlich bereits der Stadt übermittelt werden. Manchmal ergeben sich Anfragen aber auch erst kurzfristig vor einer Sitzung oder sogar erst im Lauf dieser. Der übliche Ablauf ist dann, gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lichtenfels, in Kraft getreten am 01.10.2020, wie folgt geregelt:

„Nach Möglichkeit sollen solche Anfragen sofort durch den Vorsitzenden oder anwesende städtische Bedienstete beantwortet werden. Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich bzw. elektronisch beantwortet.“

Unter Anderem stellten die Freien Wähler zum Beispiel eine Anfrage zu Leerständen städtischer Immobilien und deren Nutzungsplänen bereits 2022, erneut dann in den Haushaltsdiskussionen 2024. Bisher erhielten wir hierzu keine Antwort. Die Anfrage zur Beschaffung eines kommunalen Blitzers von Ende 2023 ist weiterhin unbeantwortet. Ebenso die Anfrage von Anfang 2024 nach dem Sachstand sämtlicher gestellter Anträge der Stadtratsfraktionen, um nur ein paar Beispiele aus der eigenen Fraktion zu nennen.

Es ist für die Arbeit der Stadträte hinderlich, wenn Anfragen erst verspätet oder gar nicht beantwortet werden. Deshalb beantragen wir, dass in der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Lichtenfels § 33 dahingehend ergänzt wird, dass die Stadtverwaltung Anfragen der Stadträte innerhalb von drei Monaten zu beantworten hat.

Der Antrag wurde am 14.08.2024 von Dr. Christopher Bogdahn beim Bürgermeister der Stadt Lichtenfels sowie den Stadtratskollegen eingereicht.